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Allgemeine Geschäftsbedingungen

CLEANIT Dienstleistungen KOLLER e.U.

I.  Geltungsbereich

  1. CLEANIT Dienstleistungen KOLLER e.U. FN 397877 p („clean›it“) erbringt ihre vertraglichen Leistungen gegenüber dem Vertragspartner auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die integrierter Bestandteil des individuellen Leistungsvertrags werden. Die AGB in der jeweils geltenden Fassung sind auf der Homepage von clean›it abrufbar.
  2. Die AGB in der jeweils geltenden Fassung gelten auch für sämtliche später abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einer gesonderten Erklärung oder Vereinbarung bedarf. Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn dies schriftlich von clean›it bestätigt wurde.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für clean›it nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die AGB gelten auch dann, wenn clean›it in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, Leistungen ausführt.
  4. Der Vertragspartner sichert zu, dass der gegenständliche Vertrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört und er daher Unternehmer ist.

II.  Vertragsabschluss

  1. Soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Angebote von clean›it freibleibend. Angebote des Vertragspartners binden diesen für eine angemessene Dauer, mindestens aber für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang bei clean›it.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn clean›it dem Angebot des Vertragspartners schriftlich zugestimmt hat oder dem Angebot tatsächlich entsprochen hat (Erfüllungshandlung). clean›it wird dem Vertragspartner unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Auftragsbestätigung übermitteln, welche die Bestelldaten des Vertragspartners, die wesentlichen Vertragsbestandteile, sowie einen Hinweis auf die jederzeitige Abrufbarkeit der AGB, enthält.
  3. Enthält eine von clean›it abgegebene Erklärung einen Fehler der einem redlichen Erklärungsempfänger erkennbar ist, ist clean›it berechtigt, die Erklärung jederzeit formlos zu korrigieren. Somit entfaltet die Erklärung ausschließlich in korrigierter Form ihre rechtliche Wirkung.

III.  Vertragsabschluss

  1. clean›it stellt dem Vertragspartner Softwareprodukte für den Bereich „Kassa“, „Tracking“, „Route“, „Marketing“, „Statistik“, „Buchhaltung“ und „Zeiterfassung“ (im Einzelnen „Abonnement“) zur Verfügung und sorgt für deren technischen Betrieb.
  2. Einen Überblick über den Leistungsumfang gibt die individuelle clean›it-Plattform. clean›it garantiert nicht, dass der dargestellte Leistungsumfang vollständig ist.
  3. Die clean›it-Software fertigt täglich eine vollständige Abbildung der Datenbestände seiner Vertragspartner an und sichert eine Kopie davon auf einem räumlich und organisatorisch getrennten Rechenzentrum ab.

IV.  Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Verträge werden auf die Dauer des jeweiligen Abonnements (Monats- oder Jahresabonnement) geschlossen. Die Verträge verlängern sich automatisch um die Laufzeit des gebuchten Abonnements, wenn der Vertragspartner über die ursprüngliche Vertragslaufzeit das Abonnement nutzt und clean›it dem nicht widerspricht. Ein Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums und kann jederzeit von clean›it entzogen werden.
  2. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Setzung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsletzten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich (z.B. per Email oder Brief) zu erfolgen und wird mit Eingang beim Vertragspartner wirksam.
  3. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes, zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      (i) der Vertragspartner zum wiederholten Male gegen den Vertrag verstößt,
      (ii) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners mangels Masse abgewiesen wird,
      (iii) der Vertragspartner gegen Punkt XII. 2. verstößt;
      (iv) eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards in der Telekommunikationsbranche (z.B. Internetanbietern) die Leistungserbringung durch clean›it unzumutbar macht,
      (v) der Vertragspartner seine Einwilligung nach Punkt XV.2. wiederruft oder
      (vi) clean›it sonst das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

V.  Leistungsumfang

  1. Die vereinbarte Leistung wird entsprechend dem Inhalt der Auftragsbestätigung erbracht. Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen zum vereinbarten Vertrag, ist dies vom Vertragspartner unverzüglich zu rügen. Rügt der Vertragspartner die Abweichung nicht binnen angemessener Frist, wird der Vertrag, infolge Nutzung der Leistungen (Abonnements), an den Inhalt der Auftragsbestätigung angepasst.
  2. Der Vertragspartner stimmt bereits vorweg zu, dass clean›it Verbesserungen der vereinbarten Leistungen (Abonnements), ohne weitere Zustimmung des Vertragspartners durchführen darf und diese Anpassungen zu keiner vertragswidrigen Leistungsstörung von clean›it führen.
  3. Die von clean›it angebotenen Abonnements wurden mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen, erstellt und werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst.
  4. Aufgrund der technischen Abhängigkeit der angebotenen Abonnements und sonstigen Leistungen (z.B. Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, etc) kann es vorübergehend zu Störungen und Ausfällen der Verfügbarkeit der Abonnements und sonstigen Leistungen kommen. In diesem Fall wird eine Verantwortung für die jederzeitige Verfügbarkeit der Abonnements und die tägliche Datenspeicherung ausgeschlossen. clean›it wird versuchen, schnellstmöglich die Erreichbarkeit – sollte die Störung auf Seiten von clean›it liegen – wiederherzustellen. Erfolgt die Wiederherstellung nicht binnen angemessener Frist, steht dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Vertragspartner hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt verhältnismäßig zu begleichen.
  5. Wartungsarbeiten, die dem Vertragspartner im Vorhinein mitzuteilen sind, stellen keine Einschränkung der vertraglich geschuldeten Leistung dar.
  6. Erbringt clean›it kostenlos Leistungen, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung wieder eingestellt werden. Ansprüche des Vertragspartners im Zusammenhang mit solchen Leistungen sind ausgeschlossen.
  7. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen unabwendbaren Ereignissen hat clean›it nicht zu verantworten. Eine Haftung aus diesem Grund ist ausgeschlossen.

VI.  Gewährleistung

  1. Der Vertragspartner hat einen Mangel innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu rügen. Rügt der Vertragspartner den Mangel nicht, gehen seine Ansprüche aus Schadenersatz, Gewährleistung, udgl. verloren.
  2. Besteht ein begründeter Mangel am Abonnement, ist clean›it berechtigt, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu verbessern. Scheitert diese erste Verbesserung, ist clean›it berechtigt, erneut eine Verbesserungshandlung zu setzen.
  3. clean›it ist berechtigt, dem Vertragspartner ohne vorangehenden Verbesserungsversuch die Preisminderung zu gewähren. Bei nicht geringfügigen, unbehebbaren Mängeln ist der Vertragspartner zur Wandlung berechtigt.
  4. Sofern individuell nicht anders vereinbart wurde, ist der Vertragspartner für die Nutzungsmöglichkeit der Abonnements auf dem eigenen Gerät selbst verantwortlich und hat die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Zusätzlich hat der Vertragspartner die Sicherheitsvorkehrungen an seinem Gerät auf dem neuesten Stand der Technik zu halten.

VII.  Preise/Fälligkeit

  1. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die angegebenen Preise als Nettopreise geführt. Hinzu kommen, sofern anwendbar, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und Barauslagen.
  2. Die vereinbarten Monatspreise sind bis zum 5. eines jeden Rechenmonats im Voraus fällig. Die vereinbarten Jahrespreise sind bis zum 15. des angefangenen Rechenjahres im Voraus fällig. Die Zahlung gilt mit Einlangen am Konto der clean›it als geleistet.

VIII.  Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen des Vertragspartners an clean›it für die Nutzung der Abonnements können per (i) elektronischem Lastschrifteinzug, (ii) Kreditkarte oder (iii) PayPal erfolgen.
  2. clean›it kann vom Vertragspartner ausdrücklich berechtigt werden, die vom Vertragspartner zu leistende Zahlung, zu Lasten eines vom Vertragspartner zu benennenden Kontos, einzuziehen. Bei Rücklastschriften ist clean›it berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 8,00 € pro Lastschrift zu berechnen.
  3. Eine einseitige Aufrechnung des Vertragspartners mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen clean›it ist ausgeschlossen.
  4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt das Entgelt oder andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Schadenersatzansprüche von clean›it), wegen Ansprüchen gegen clean›it aus einem anderen Vertragsverhältnis, zurückzubehalten.

IX.  Verzug

  1. Leistet der Vertragspartner das Entgelt für das jeweilige Abonnement nicht fristgerecht, ist clean›it berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Im Verzugsfall ist clean›it berechtigt, weiterhin auf Erfüllung zu bestehen. Befindet sich der Vertragspartner seit zwei Monaten in Verzug, ist clean›it berechtigt, den Systemzugriff auszusetzen. Nach Einlagen der Zahlung wird der Zugriff auf das System wieder freigegeben.
  3. Im Verzugsfall ist clean›it berechtigt Verzugszinsen, in Höhe von 10% per anum über dem jeweils anwendbaren Basiszinssatz, zu verlangen. clean›it behält sich vor, auch einen darüber hinausgehenden Schadenersatz zu verlangen.
  4. Befindet sich der Vertragspartner seit einem Monat in Verzug, ist clean›it berechtigt, Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind, geltend zu machen. Unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche umfasst dieser zumindest einen Betrag von EUR 150,-.
  5. Leistungen des Vertragspartners werden zunächst auf Mahn-, Inkasso-, und Anwaltskosten, anschließend auf die angelaufenen Zinsen sowie auf die älteste offene Forderung angerechnet.

X.  Abonnementwechsel

  1. Ein Wechsel von einem Monats- zu einem Jahresabonnement ist mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsmonats möglich. Das bestehende Abonnement wird dann automatisch um ein Jahr verlängert.
  2. Ein Wechsel von einem Jahres- auf ein Monatsabonnement ist bis zum letzten Tag des Jahresabonnements und mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsjahres möglich, sofern der Wechsel zu einem Monatsabonnements besteht. Das Abonnement läuft dann automatisch im Monatsrhythmus weiter.

XI.  Mitwirkungspflichten

  1. Der Vertragspartner sichert zu, dass eine entsprechende Deckung auf dem von ihm in der Lastschrifteinzugsermächtigung bekanntgegebenen Konto besteht.
  2. Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, clean›it jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten (insbesondere über die Änderung der Daten zum Bankkonto), sowie der Unternehmereigenschaft, zu informieren.

XII.  Haftung des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die clean›it oder ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen udgl durch eine rechtswidrige Nutzung der Vertragsleistung (Abonnement) entstehen.
  2. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Abonnements) stehen clean›it zu. Der Vertragspartner erhält ausschließlich das Recht, das Abonnement, nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts, ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden (Werknutzungsbewilligung). Jegliche Weitergabe, Weiterverkauf, Vervielfältigung von Zugangsdaten oder Abonnements ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von clean›it untersagt. clean›it ist berechtigt, für jeden Verstoß eine Pönale in Höhe von EUR 5.000,- zu verlangen.

XIII.  Haftungsbeschränkungen

  1. Schadenersatzansprüche gegen clean›it stehen dem Vertragspartner nur dann zu, wenn clean›it vorsätzlich oder krass grob fahrlässig den Schaden verursacht hat. Der Vertragspartner hat eine Kürzung des Schadenersatzanspruchs hinzunehmen, wenn ihm aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung durch clean›it ein Schaden entsteht.
  2. Die Haftung von clean›it für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenem Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Die Haftungseinschränkung nach Punkt XIII. 1. und XIII. 2. gelten nicht für Personenschäden, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften.
  4. Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der über die clean›it-Dienste publizierten Informationen.
  5. Gesetzlich zwingende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, wegen leicht fahrlässiger Schadenszufügung durch clean›it, sind mit der Höhe der jeweiligen Jahres- oder Monatsgebühr beschränkt.
  6. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren ein Jahr nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

XIV.  Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

  1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche von der anderen Partei erhaltenen Informationen, die als „vertraulich“, „intern“ o.ä. bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet (auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses) geheim zu halten und – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
  2. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgeschlossen sind insbesondere Informationen, die: (i) öffentlich zugänglich sind, dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren oder später von der weitergegebenen Partei veröffentlicht wurden, (ii) von einem Dritten offenbart wurden, der Berechtigter ist und keiner Geheimhaltungsvereinbarung unterliegt oder (iii) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe offengelegt werden müssen.
  3. clean›it verpflichtet sich, jedem Mitarbeiter, Angestellten und Subauftragnehmer, die notwendigerweise von den vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen, eine gleichartige Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen und alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu ergreifen.

XV.  Datenschutz

  1. clean›it verarbeitet folgende personenbezogenen Daten des Vertragspartners und deren Mitarbeiter bzw Filialen: Typ (Lieferant, Kunde, Partner, Interessent), Firmenname, Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land), Kontaktdetails (Festnetz, Fax, Mobil, Email, Webseite), Zahlungsinformationen (Bank, BIC, UID, Debitoren/Kreditoren-Nr.), Konditionen (Skonto Tage, Skonto Prozent, Zahlungsziel Tage), Ansprechpartner (Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Kontakt).
  2. clean›it ist berechtigt, personenbezogene Daten (Punkt 1.), die für die Erfüllung der vom Vertragspartner angefragten Vertragsleistung (inklusive allfälligen Transport) erforderlich sind, zu verarbeiten (Art 6 Abs 1 lit b) EU-DSGVO). Außerdem ist clean›it berechtigt, personenbezogene Daten zur herkömmlichen Direktwerbung und andere Formen des Marketings zu verarbeiten (Art 6 Abs 1 lit f) EU-DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Darüber hinaus aber auch bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
  3. Darüber hinaus gibt der Vertragspartner seine Einwilligung, dass die personenbezogenen Daten (Punkt 3.) zur Auswertung der Kundenstruktur von clean›it, zur Leistungsoptimierung der Abonnements, verarbeitet werden (Art 6 Abs 1 lit a) EU-DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden für die Vertragsdauer, sowohl in einem Dateisystem gespeichert, als auch automatisiert verarbeitet.
  4. Die Daten werden im Zuge des Vertragsschlusses erhoben und vom Vertragspartner freiwillig bereitgestellt. Weigert sich der Vertragspartner die Daten bereitzustellen, ist eine Leistungserbringung durch clean›it nicht mehr möglich.
  5. Zu den oben genannten Zwecken darf clean›it die personenbezogenen Daten an ein unterstützendes IT-Dienstleistungsunternehmen (insbesondere für Benachrichtigungen per SMS und Newsletter, zu Datensicherheit und Verschlüsselungs-, sowie Signaturdiensten, zu Dokumentations- und Kommunikationsdiensten, für Rechnungslegungs- und Buchhaltungssoftware), Marketingunternehmen, Transportunternehmen und Rechenzentrumsbetreiber übermitteln.
  6. Die Geheimhaltungspflicht für personenbezogene Daten besteht während und nach Beendigung des Vertrages. clean›it setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Die vom Vertragspartner erfassten Daten werden zugangsgeschützt abgespeichert. Die Server von clean›it sind durch doppelte Firewalls gegen unberechtigte Zugriffe gesichert. clean›it versichert, dass die Software auf den Servern zeitnah mit Sicherheitsupdates und Hotfixes versorgt werden, um die Gefahr der Zugriffe durch Dritte, nach Kräften zu verhindern.
  7. Die Speichersysteme von clean›it werden in einem der größten und sichersten Rechenzentren Europas auf deutschem Staatsgebiet betrieben. Das Rechenzentrum ist nach neuesten Sicherheitsstandards zertifiziert und kann dies auf Anfrage jederzeit belegen. Unsere Server stehen in einem gesicherten, physisch abgeschlossenen Rechenzentrum, zu dem nur ein kleiner Kreis von berechtigten Personen Zutritt erhält.
  8. Der Vertragspartner ist berechtigt
      (i) zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten clean›it betreffend den jeweiligen Vertragspartner gespeichert hat;
      (ii) Kopien der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
      (iii) eine Berichtigung, Ergänzung oder Löschung der personenbezogenen Daten, die unrichtig sind oder rechtswidrig verarbeitet wurden, zu verlangen;
      (iv) die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen;
      (v) die Bekanntgabe der Dritten, an welche die Daten übermittelt wurden zu verlangen;
      (vi) die Einwilligung nach Punkt XV. 2. zu widerrufen und
      (vii) bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzubringen.
  1. clean›it verpflichtet sich, jedem Mitarbeiter, Angestellten und Subauftragnehmer, die notwendigerweise von den vertraulichen Informationen (z.B. personenbezogene Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) Kenntnis erlangen, eine gleichartige Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen und alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu ergreifen.
  2. clean›it verpflichtet sich, ein elektronisches, schriftliches Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten, gemäß Art 30 EU-DSGVO, zu führen. Der Vertragspartner kann die Vorlage eines Auszugs des Verzeichnisses über die ihn betreffenden Daten verlangen. Das mit der Datenspeicherung beauftragte Rechenzentrum wird hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzvorschriften regelmäßig zertifiziert. Die Zertifikate können bei clean›it eingesehen werden.
  3. Der Vertragspartner kann sich bei Fragen an die in Punkt XVII. genannte Adresse von clean›it wenden.

XVI.  Änderung der AGB, Salvatorische Klausel

  1. clean›it ist berechtigt, jederzeit die AGB, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, zu ändern. Nach Mitteilung der geplanten Änderung (z.B. mittels Email) hat sich der Vertragspartner innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu äußern. Widerspricht der Vertragspartner nicht (schriftlich), werden die AGB in entsprechend angepasster Form Vertragsbestandteil.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt (geltungserhaltende Reduktion).

XVII.  Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von clean›it.
  2. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, als vereinbart.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag ergeben, ist das für den Sitz von clean›it sachlich zuständige Gericht. Ungeachtet dessen behält sich clean›it das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
  4. Sämtliche Korrespondenz zwischen dem Vertragspartner und clean›it hat entweder schriftlich über die Adresse Alleegasse 1, 2120 Wolkersdorf, Österreich oder über die Email Adresse office@cleanit.at zu erfolgen. Zusätzliche Auskünfte können erteilt werden unter der Telefonnummern: +43-2245-2289 / Telefax: +43-2245-2289-14.

Stand: Mai 2018

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